Dr. Steiner - Mag. Isbetcherian - Rechtsanwaltspartnerschaft

Die Dr. Steiner & Mag. Isbetcherian Rechtsanwaltspartnerschaft wurde am 01.01.1999 gegründet.

Gesellschafter und Rechtsanwälte dieser OG sind Dr. Bernhard Steiner und Mag. Bedros Isbetcherian.

Wir sind für Sie da in der Zeit von Montag – Donnerstag 08:30 Uhr – 13:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr – 14:00 Uhr, dies in unserer Kanzlei in 1030 Wien, Hintzerstraße 11/4.

Wir sind telefonisch unter den Nummern +43 1 7126314, +43 1 7132320 erreichbar, über Fax +43 1 7130796, sowie über unsere Email-Adresse: office@ra-steiner-isbetcherian.at oder unser Kontaktformular.

Philosophie:

Wir sind schon seit vielen Jahren gemeinsam erfolgreich für unsere Klienten tätig, wobei wir auf intensiven Gedankenaustausch über jeden einzelnen Rechtsfall besonderen Wert legen. Persönliche Betreuung ist uns sehr wichtig, sei es in der Kanzlei, am Telefon oder vor Behör-den und Gerichten. Dadurch können wir Ihre Probleme kompetent und zielstrebig erkennen und die individuell bestmöglichen Lösungsansätze aufzeigen.

Unsere Schwerpunkte sind:

  • Verkehrsrecht, Unfallschäden, Führerscheingesetz
  • Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht, – allgemeines Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
  • Betreibung von Forderungen, Inkasso- und Exekutionsrecht
  • Ärztehaftung und Patientenrecht
  • Ehe- und Familienrecht, Unterhaltsrecht, Obsorge- und Besuchsrecht
  • Erbrecht

Wir befinden uns in ständiger Kooperation mit Rechtsanwalt Mag. Richard Strobl, einem Spezialisten auf dem Gebiet des Liegenschafts- und Immobilienrechts, des Miet- und Wohnrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts.

Weiters arbeiten wir ständig mit Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder Mag. Clemens Ladstätter zusammen.

Besuchen Sie die folgenden Seiten, um sich ein näheres Bild zu machen, und um entscheiden zu können, ob Sie unsere Tätigkeit in Anspruch nehmen wollen.

Wir garantieren jedenfalls für Ihre persönliche Betreuung in unserer Kanzlei und vor allem auch vor Gericht und anderen Behörden, sei es in Zivil- oder in Strafsachen oder aber auch in Verwaltungs- oder Verwaltungsstrafsachen.